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Wer kommt in Frage?
Für wen können wir da sein?
Für das betreute Wohnen kommen unterschiedliche Gruppen junger Menschen in Betracht. Jede Gruppe bedarf einer unterschiedlich intensiven Form der Betreuung.
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Junge Menschen nach Vollendung des 16. Lebensjahres:
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in Einrichtungen, die durch betreutes Wohnen zur Selbstständigkeit der Lebensführung befähigt werden sollen, die der Betreuung in einer Einrichtung nicht bedürfen, aber auf erzieherische Hilfe angewiesen sind (z. B. bei massiven Ablösungsproblemen vom Elternhaus).
Die Kosten der Hilfe werden in der Regel vom zuständigen Jugendamt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGBVIII) übernommen.
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